AS-Praxis

Dr. med.
Helmut Schmidt

Internistisch-Hausärztliche
Praxis

Arzt für Innere Medizin
Hausärztliche Versorgung

Bochumer Strasse 3
51145 Köln-Porz (Eil)

Aktuelle Informationen

Aktuelles

 

 

 

Elektronisches Rezept - eRezept - ab 01.01.2024

Ab 01. Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, bei Ausstellung eines Kassenrezeptes nur noch das elektronische Rezept (eRezept) zu verwenden. Sie bekommen also nicht mehr das bisher bekannte (rosafarbene) Papierrezept, sondern holen nach Erstellen des eRezeptes durch die Praxis ihr Medikament in der Apotheke ihrer Wahl durch Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte ab. Alternativ können Sie auch eine Smartphone-App (eRezept-App) benutzen. Das Rezept ist nicht auf Ihrer Gesundheitskarte, sondern auf einem zentralen Server gespeichert.
Für die Ausstellung eines eRezeptes muss (wie bisher auch schon) zwingend ihre gültige elektronische Gesundheitskarte (Versicherten-Karte) im aktuellen Quartal vorliegen.

Weitere Informationen und Erläuterungen zur Handhabung des eRezeptes finden Sie auf folgenden Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH)

https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eRezept_eGK.pdf

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/

 

Infektionssprechstunde

Aufgrund der seit Herbst wieder zunehmenden Zahl an Erkältungsinfekten, grippalen Infekten und COVID-19-Fällen bitten wir Sie darum, wenn sie unter entsprechenden Symptomen (Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber) leiden, sich für einen Termin für die Infektionssprechstunde anzumelden. Diese findet am jeweiligen Arbeitstag nach der normalen Termin-Sprechstunde statt, um Patientenkontakte und die Weiterverbreitung von Infektionen zu minimieren. Bitte tragen Sie bei Betreten der Praxis eine FFP-2-Maske!

 

Umstellung der Online-Termin-Buchung ab Oktober 2023

Aufgrund einer Umstellung unseres Terminkalenders von Jameda zu unserem Praxisverwaltungs-System Medatixx sind ab Oktober Online-Termin-Buchungen nur noch über unsere Website möglich.


Grippe-Schutzimpfung 2023/2024 und COVID-Auffrischungs-Impfungen

Ab Anfang/Mitte Oktober stehen uns Impfstoffe für die jährliche Grippe-Schutzimpfung und die COVID-Auffrischungsimpfung zur Verfügung. Sie können zur Impfung gerne ohne Termin zu den bekannten Öffnungszeiten zwischen 10.00-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung in die Praxis kommen.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpaß zur Dokumentation der COVID-Impfung mit. Die COVID-Impfungen werden aus logistischen Gründen nur montags, dienstags und donnerstags durchgeführt.

Die COVID-Auffrischungs-Impfungen erfolgen mit dem angepassten BioNTech-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5.
Für die Impfungen orientieren wir uns an den Vorgaben des RKI und der STIKO (Ständige Impfkommission). Diese sehen Auffrischungen für über 60-jährige Personen und Patienten unter 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren für einen schweren Verlauf der COVID-Infektion vor.
Hierbei soll ein Mindestabstand von 12 Monaten zum letzten Antigen-Kontakt (Impfung, oder COVID-Infektion) eingehalten werden. Die Impfung kann zusammen mit der Grippeschutz-Impfung erfolgen. Einen eigentlichen Kombinations-Impfstoff Grippe+COVID (in einer Injektion) gibt es bislang nicht.

 

Aktuelle Änderungen für die Praxis ab April 2023

Seit 01. April 2023 können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) bei Erkältungs-Infekten und Infekten der oberen Atemwege nicht mehr telefonisch ausgestellt werden. Es ist eine zeitnahe persönliche Vorstellung in der Infektionssprechstunde der Praxis erforderlich.

Ab 07. April 2023 besteht in Arztpraxen keine Maskenpflicht mehr. Aus Gründen der Rücksichtnahme auf andere Patienten empfehlen wir aber, daß Sie sich im Falle eines Erkältungs- oder Atemwegsinfektes für die Infektionssprechstunde anmelden und beim Betreten der Praxis eine FFP2-Maske tragen.

 

Herr Dr. med. U. Altenvörde geht Ende September 2022 in Ruhestand

Nach 30-jähriger hausärztlicher Tätigkeit in der Gemeinschaftspraxis Porz-Eil tritt Herr Dr. med. Ulrich Altenvörde zum 30. September 2022 in Ruhestand und übergibt seinen Kassenarzt-Sitz an Frau Helena Steffens in der Gemeinschaftspraxis Steffens/Winckelmann/Kertz, Josefstr. 20 in 51143 Köln.
Die bisherige Gemeinschaftspraxis wird von Herrn Dr. med. Helmut Schmidt ab 01. Oktober 2022 als Einzelpraxis weitergeführt.

 

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus, zu COVID-19 und zur COVID-19-Impfung

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus, zu COVID-19 und zur COVID-19-Impfung, sowie die Unterlagen zur COVID-Impfung finden Sie nun gesammelt auf unserer separaten Seite zu COVID-19.

 

Aktuelle Informationen zu empfohlenen Standard-Impfungen

Aufgrund der hohen Nachfrage zu Impfungen ein kleines Update zu den derzeit von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Erwachsene in Deutschland (ohne Auslandsreisen):

Für alle Erwachsenen wird ein Impfschutz zu Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) empfohlen. Für alle über 60-Jährigen sind auch die mindestens einmalige Impfung gegen Pneumokokken (Lungenentzündung), die jährliche Grippe-Impfung und die zweimalige Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) wichtig.
Falls bei einem Patienten chronische Erkrankungen vorliegen, werden diese Impfungen gegebenenfalls auch schon vor dem 60. Lebensjahr empfohlen. Dies kann gerne in einem persönlichen Gespräch abgeklärt werden.
Sollten Sie in ein Risiko-Gebiet für FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, durch Zecken übertragbar) reisen, so sollte ein entsprechender Impfschutz vorhanden sein.
Alle vor 1970 Geborenen sollten mindestens ein Mal gegen Masern geimpft sein. Dies erfolgt mit einem kombinierten Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln.

Falls Sie Fragen zu Ihrem Impfstatus/Impfschutz haben, so vereinbaren sie gerne einen Termin und bringen hierzu Ihren Impfpaß mit.

 

Koloskopie (Darmspiegelung) als Darmkrebsvorsorge

Seit April 2019 kann die Koloskopie (Darmspiegelung) zur Darmkrebsvorsorge für Männer wegen des erhöhten Darmkrebs-Risikos bereits ab dem 50. Lebensjahr als Kassenleistung erfolgen. Für Frauen bleibt es bei der Altersgrenze ab dem 55. Lebensjahr. Denken Sie an diese wichtige Vorsorge-Untersuchung!

 

Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) wird Kassenleistung

Die seit Dezember 2018 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) für Menschen ab dem 60. Lebensjahr wird nun von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patienten mit erhöhtem Risiko infolge schwerer Grunderkrankungen oder Immunschwäche können die Impfung bereits ab dem 50. Lebensjahr als Kassenleistung erhalten.
Die Impfung erfolgt mit einem inaktivierten Impfstoff (Shingrix ®) gegen die Erreger der Gürtelrose (reaktivierte Windpocken-Viren) mittels einer zweimaligen Injektion des Impfstoffes im Abstand von 2-6 Monaten. Eine Auffrischungs-Impfung wird bisher nicht empfohlen. Die Impfung schützt mit hoher Erfolgsrate (über 90 %) vor einer Gürtelrose und ihrer Komplikation, einer Zoster-Neuralgie (chron. Schmerz im betroffenen Hautareal).

 

Neue Regelungen zur Gesundheitsuntersuchung / Check-Up

Seit 01. April 2019 gelten neue Regelungen zur Gesundheitsuntersuchung, dem bisher so genannten Check-Up 35. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können den Check-Up nun nur noch alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Dafür können nun aber Versicherte bereits ab dem 18. Lebensjahr einmalig einen Check-up bis zum 35. Lebensjahr durchführen lassen. Die bisher sehr begrenzten Laboruntersuchungen (Blutzucker, Gesamt-Cholesterin) wurden um eine komplettes Lipidprofil (zusätzlich HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin, Triglyceride) erweitert. Bei erhöhtem Risiko für Herz- und Gefäßerkrankungen kann nun auf Basis dieser Daten eine individuelle Risikoberatung erfolgen. Des weiteren wird anläßlich des Check-Up auch der Impfstatus erfaßt.
Zu beachten ist, daß diese Regelungen rückwirkend gelten. Patienten, die im Jahr 2017 einen Check-Up 35 erhalten hatten, haben erst wieder im Jahr 2020 Anspruch auf einen erneuten Check-Up!

 

Informationen zur Masern-Impfung

Aufgrund des zuletzt vermehrten Auftretens von Masern-Infektionen besteht ein Informationsbedarf zur Masern-Impfung.
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI) sollten alle nach 1970 geborenen Personen eine einmalige Masern-Impfung erhalten, falls sie bisher gar nicht, oder in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden. Dies gilt auch für den Fall, daß der Impfstatus unklar ist.
Bei vor 1970 geborenen Personen geht man von einer Immunität aufgrund einer in der Kindheit durchgemachten Masern-Infektion aus.
Bei Kontakt mit an Masern erkrankten Personen sollte jede Kontaktperson mit unklarem Masern- oder Impfstatus, oder nur einmalig durchgeführter Masern-Impfung, eine einmalige Impfung gegen Masern erhalten. Diese Impfung sollte möglichst innerhalb von drei Tagen nach Kontakt mit einem Masern-Erkrankten erfolgen.

Die Impfung erfolgt mit dem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR). Es handelt sich hierbei um eine so genannte Lebend-Impfung. Das heißt, es kommen abgeschwächte Impfviren zur Anwendung, die keine Infektion auslösen können. Über Risiken und Nebenwirkungen der Impfung können Sie sich in unserer Praxis informieren lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes (RKI).

 

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hiermit sollen unter anderem personenbezogene Daten besser geschützt werden.
Der Schutz der im Rahmen Ihrer Behandlung in unserer Praxis erhobenen Daten und Befunde ist für uns selbstverständlich und oberstes Ziel. Alle in unserer Praxis tätigen Ärzte, Arzthelferinnen und Angestellten unterliegen der Schweigepflicht. Die im Rahmen ihres Behandlungsvertrages mit unserer Praxis erhobenen Daten werden nach unseren Datenschutz-Grundsätzen, welche den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, verwaltet. Mit Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden die Daten, unabhängig ob in elektronischer Form oder in Papierform einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Datenvernichtung zugeführt.

Ihr Einverständnis zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer für die Behandlung und Abrechnung notwendigen Daten erteilen Sie durch den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Patient und uns als Arzt.

In der Regel kommt der Vertrag durch einverständliches Handeln beider Seiten zustande,

  • wenn die Behandlung beginnt
  • Sie telefonisch um einen Termin bitten und der Arzt/ die Sprechstundenhilfe Ihnen einen Termin zusagt
  • Sie den Arzt um einen Hausbesuch bitten und der Arzt Ihnen diesen zusichert
  • Sie den Arzt anrufen, um ihn telefonisch um Rat zu fragen und er Sie telefonisch berät

Dies gilt sowohl für privat versicherte als auch für gesetzlich versicherte Patienten und wird also in aller Regel nicht schriftlich fixiert.

In besonderen Fällen kann es zur Verbesserung der Behandlungsabläufe in der Behandlung Ihrer Erkrankung sinnvoll oder notwendig sein, daß wir personenbezogene und gesundheitliche Daten an weitere mitbehandelnde Ärzte, Krankenhäuser, Pflegedienste oder Pflegeheime übermitteln. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn

  • der mitbehandelnde Arzt für Ihre Behandlung weitere Informationen oder Befunde benötigt,
  • das weiterbehandelnde Krankenhaus für Ihre Behandlung weitere Informationen oder Befunde benötigt,
  • wir für Sie bei einem weiterbehandelnden Arzt in Ihrem Auftrag einen Termin vereinbaren und hierzu medizinische Informationen nötig sind,
  • ein Sie betreuender Pflegedienst oder ein betreuendes Pflegeheim für die bei Ihnen durchzuführenden Maßnahmen weitere Informationen oder Anordnungen benötigt.

Wir werden Sie daher ab sofort darum bitten, uns für diese genannten Punkte schriftlich von der Schweigepflicht zu entbinden.
Sie können diese Einwilligung jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung widerrufen.

Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, daß wir Informationen und Befunde, welcher Art auch immer, an Angehörige erst dann weitergeben dürfen, wenn uns schriftlich Ihre Entbindung von der Schweigeflicht hierzu vorliegt!

Über die Grundsätze der Datenverarbeitung und den Schutz Ihrer Daten in unserer Praxis können sie sich in diesem Merkblatt informieren. Dieses liegt auch in unserer Praxis zur Einsichtnahme aus.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Wenn Sie sich im Detail über die Grundsätze der EU-Datenschutz-Grundverordnung informieren möchten, so können Sie diese auf folgender Webseite einsehen: https://dsgvo-gesetz.de/

Unsere Datenschutzerklärung betreffend unsere Webseite können Sie hier einsehen.

 

Zweiklassen-Medizin? - Nicht bei uns!

Egal ob Kassen-Patient, oder privat versichert, bei uns bekommt jeder Patient gemäß Dringlichkeit und Terminkapazität unabhängig von seinem Versicherten-Status einen zeitnahen Termin. Wir haben ein gemeinsames Wartezimmer für alle Patienten und jeder Patient kommt gemäß der Termin-Reihenfolge zur Sprechstunde. Alle Patienten erhalten die medizinisch erforderlichen und sinnvollen Untersuchungen und Behandlungen. In medizinisch dringlichen Fällen organisieren wir einen Termin bei den entsprechenden Fachärzten.

 

Patienten-Informationen im Internet

Viele Menschen und Patienten suchen im Internet nach Informationen zu Erkrankungen und Gesundheitsstörungen. Hierbei ist es oft sehr schwierig, wirklich verläßliche und von Interessengruppen unabhängige Informationen aus der unüberschaubaren Masse herauszufiltern.
Wir haben auf unserer Webseite Informationen zu einigen wichtigen Themen zusammengestellt. Darüber hinaus haben wir eine Liste mit Links zu weiteren Informationsportalen erstellt.

Wir möchten hier insbesondere auf folgende unabhängige Web-Seiten hinweisen, wo sie viele Informationen zu zahlreichen Themen finden können:

 

Aktueller Impfschutz? Impfungen für Urlaubsreisen

Denken Sie daran, Ihren Impfschutz auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen. Dies insbesondere im Hinblick auf eventuell geplante Urlaubsreisen. Hierbei ist vor allem der Impfschutz gegen Hepatitis A und gegen die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) zu erwähnen. Daneben sollte aber auch Ihr Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Keuchhusten alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Gerne überprüfen wir Ihren Impfschutz anhand Ihres Impfpasses auf Vollständigkeit und planen mit Ihnen notwendige Impfungen.

Eine Zusammenfassung der aktuellen Impf-Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes können Sie unter folgendem Link einsehen:


Dazu gibt es den Impfkalender, speziell für Patienten. Dieser steht auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes www.rki.de auch in anderen Sprachen zum Download zur Verfügung.
Haben sie individuelle Fragen zu Ihrem Impfschutz, so vereinbaren Sie einen Termin oder sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Termin in unserer Sprechstunde an.

 

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in unserer Praxis

Aufgrund der derzeitigen öffentlichen Diskussion über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) möchten wir hierzu einige Anmerkungen anbringen:
Unserer Praxis-Philosophie zufolge erhalten sie im Rahmen der Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen, sowie gegebenenfalls Überweisungen zu Fachärzten.
So genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), deren Kosten von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, bewerben wir in unserer Praxis nicht aktiv. Wir erbringen einige wenige IGeL auf ausdrücklichen Patientenwunsch, wobei wir uns hier auf Leistungen beschränken, deren Nutzen wissenschaftlich erwiesen ist oder zumindest als allgemein anerkannt gilt. Sie werden selbstverständlich vor Erbringung der Leistung über Nutzen und Risiken, sowie die Kosten aufgeklärt und erhalten für ihre Entscheidung ausreichend Bedenkzeit. Über die dann gegebenenfalls auf Wunsch erbrachte ärztliche Leistung erhalten sie eine Rechnung, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.



Einheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Seit 16. April 2012 gilt eine neue einheitliche Telefonnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst:
Sie brauchen nur die 116 117 wählen, sowohl von Festnetz als auch Mobilfunk, und Sie werden automatisch mit dem für Sie zuständigen Ärztlichen Notdienst verbunden.



Ärzte-Navigator / Arzt-Suche und Bewertungsportal der AOK und Barmer-GEK

Seit Mai 2011 ist der "Arzt-Navigator", das von der AOK und der Bertelsmann-Stiftung entwickelte Ärzte-Such- und Bewertungsportal, nun auch für die Bewertung von Ärzten und Arztpraxen nutzbar.
Die Versicherten der AOK und der nun zusätzlich teilnehmenden Barmer-GEK können unter Verwendung ihrer Krankenkassen-Nummer und ihrer Versicherungsnummer Arztpraxen online bewerten. Hierzu wird ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Die nach Region und Fachgebiet selektierbare Arzt-Suche ist allen Benutzern zugänglich.

www.aok-arztnavi.de/

Sind Sie mit unserer Praxis und der Behandlung zufrieden, so würden wir uns über eine positive Bewertung und Weiterempfehlung freuen. Gab es Probleme oder waren sie mit bestimmten Dingen oder Abläufen unzufrieden, so sprechen Sie uns oder unsere Praxis-Assistentinnen bitte persönlich an, damit wir unsere Leistungen für unsere Patienten kontinuierlich weiter verbessern und optimieren können.



FSME - Risiko-Gebiete (FSME = Frühsommer-Meningo-Enzephalitis)

Auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts, Berlin (www.rki.de) finden Sie jeweils aktuelle Informationen zu FSME:

Eine aktuelle Deutschland-Karte mit FSME-Risikogebieten können Sie unter folgendem Link downloaden:

Für einen Aufenthalt in einem entsprechenden Gebiet sollten Sie uns ansprechen, um eine eventuell sinnvolle Impfung gegen FSME rechtzeitig planen zu können.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themen-Seite zu FSME/Borreliose



Fit bleiben durch Bewegung - "Überwinde deinen Schweinehund"Überwin

Regelmäßige körperliche Bewegung hilft, chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus (Zucker-Krankheit), Bluthochdruck, Herzerkrankungen und Osteoporose vorzubeugen, den Bewegungsapparat zu stärken und die allgemeine Körper-Koordination zu verbessern. Daneben stärkt regelmäßige körperliche Bewegung das Wohlbefinden und die Lebensqualität. Wichtig ist es jedoch, körperliche Bewegung und Sport als regelmäßiges Element dauerhaft in den persönlichen Tagesablauf zu integrieren.Überwin

Eine Öffentlichkeitskampagne des Landes NRW mit dem Landes-Sport-Bund, dem Gesundheitsministerium und der Ärztekammer soll Menschen hierbei unterstützen und mit Tipps und Informationen zu gesundheitsorientierter Bewegung und Sportangeboten der Region versorgen.
Weiteres zur Kampagne finden Sie unter folgenden Links:

www.ueberwin.de
www.sportprogesundheit.de



Arzneimittel - Rabattverträge

Seit 01. April 2007 können die Krankenkassen mit den Pharma-Herstellern Rabatt-Verträge für Medikamente aushandeln, um Einsparungen im Arzneimittelkostenbereich zu erreichen. Die Apotheker sind nunmehr verpflichtet, auf Kassenrezept das Präparat des Herstellers abzugeben, mit dem ihre Krankenversicherung einen Rabatt-Vertrag abgeschlossen hat. Sollte das Medikament dieses Herstellers nicht lieferbar sein, so muss der Apotheker eines der drei günstigsten verfügbaren Präparate des Wirkstoffs abgeben. Dies kann zur Folge haben, dass sie nun ihr gewohntes Medikament von einem anderen Hersteller erhalten, sich somit Aussehen der Verpackung und der Tabletten ändern können. Der Wirkstoff und die Dosis entsprechen jedoch genau ihrem bisherigen Präparat.



Zuzahlungsbefreite Arzneimittel (ab 01. 07. 2006)

Im Rahmen der Umsetzung des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) sind bestimmte Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter dem jeweiligen von den Krankenkassen festgelegten Festbetragspreis liegt von der Zuzahlung befreit.
Eine Liste dieser Medikamente können Sie auf der Homepage der Gesetzlichen Krankenkassen http://www.gkv.info als PDF-Datei einsehen und herunterladen/ausdrucken. Zum Stand 15.10.2008 handelt es sich bereits um 10237 Präparate.

Weitere Informationen zum Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) können Sie auch auf einer Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden.



Zecken - FSME - Borreliose

Bei den durch Zecken übertragenen Infektionserkrankungen muss man zwischen der von einem Virus ausgelösten Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und der von Bakterien ausgelösten Borreliose unterscheiden. Impfen lassen kann man sich gegen FSME, nicht aber gegen Borreliose oder Zecken an sich.Zecken FSME

Für Ihren Urlaub sollten Sie die Notwendigkeit einer Impfung gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) beachten, sofern Sie in ein entsprechendes Risiko-Gebiet reisen. Hierzu zählen in Deutschland neben einigen kleineren Regionen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen insbesondere Baden Württemberg und (Nieder-)Bayern.
Innerhalb Europas sind folgende Risikogebiete bekannt: Österreich, Schweiz, Skandinavien, Baltikum und Russland, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Kroatien.
Nordrhein-Westfalen gehört bisher NICHT zu den FSME-Risikogebieten in Deutschland!
Eine Impfung gegen FSME wird für Reisen innerhalb Deutschlands von den Krankenkassen übernommen. Impfungen für Auslandsreisen können nur auf privatärztlicher Basis durchgeführt werden.

Gegen die Borreliose (Erreger: Borrelia burgdorferi) können sie sich bei entsprechenden Aufenthalten in Feld, Wald und Wiese nur durch allgemeine Maßnahmen, wie geschlossene lange helle Kleidung und Meiden von hohem Gras, Gebüsch und Unterholz schützen. Zeckenbisse verlaufen meist unbemerkt, suchen Sie daher nach einem Aufenthalt in der Natur nach Zecken auf Ihrer Haut, insbesondere an der Oberschenkel-Innenseite, in der Leistenregion, sowie in den Knie- und Achselhöhlen. Auch von Haustieren wie Hunden oder Katzen können nach einem Aufenthalt im Freien noch nicht angesogene Zecken auf den Menschen übertragen werden.
Haben Sie eine Zecke entdeckt, so entfernen Sie sie möglichst umgehend schonend mit einer feinen Pinzette durch vorsichtiges Ziehen oder Drehen, ohne dabei Druck auf den Körper der Zecke auszuüben (greifen Sie die Zecke so nah an der Haut wie möglich). Vom Auftragen von Öl, oder Klebstoff, um die Zecke zu ersticken, ist dringend abzuraten.
Beobachten Sie die Region des Zeckenbisses innerhalb der nächsten 3 Wochen regelmäßig, ob sich eine sich ausbreitende, wanderne Hautrötung (Erythema migrans) zeigt. Dies ist ein Hinweis auf eine Infektion mit Borrelien, die dringend einer Behandlung mit einem Antibiotikum bedarf. Wenden Sie sich in diesem Fall, oder aber auch in unklaren Fällen, an Ihren Hausarzt.



Impfungen

  • Denken Sie an die Auffrischung Ihrer Tetanus-Schutz-Impfung. Der Impfschutz sollte alle 10 Jahre erneuert werden. Meist wird hierbei gemäßden Empfehlungen der deutschen Impfkommission (STIKO) eine Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff zur gleichzeitigen Immunisierung gegen Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) durchgeführt. Bei Verletzungen ist je nach Ausmaß der Wund-Verunreinigung eine vorzeitige Auffrischungs-Impfung erforderlich. Tetanus-Schutz-Impfungen sind Kassenleistungen!

  • hier finden Sie die aktuellen Impfempfehlungen (Stand Juli 2012) der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes als PDF-Datei

  • Hier können Sie auch den aktuellen übersichtlichen Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes als PDF-Datei abrufen.



Urlaubszeiten

An Urlaubstagen bleibt die Praxis zu den im Folgenden genannten Zeiten geschlossen.
Die Vertretungs-Praxis wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Geplante Urlaubszeiten für das Jahr 2024:

24. 06. - 28 .06. 2024

26. 08. - 06. 09. 2024

 

 



 

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