AS-Praxis

Dr. med.
Helmut Schmidt

Internistisch-Hausärztliche
Praxis

Arzt für Innere Medizin
Hausärztliche Versorgung

Bochumer Strasse 3
51145 Köln-Porz (Eil)


Thema: Impfungen


Denken Sie an Ihren Impfschutz, um Infektions-Erkrankungen vorbeugen zu können. Bringen Sie gegebenenfalls Ihren Impf-Pass mit, um Ihren Impfschutz überprüfen zu lassen! Folgende Empfehlungen zu Impfungen beziehen sich in erster Linie auf Erwachsene. Die Grundimmunisierungen im Kindesalter stellen die Basis dar.

Hier geben wir Ihnen einige Informationen zu den wichtigsten Impfungen:

  • Tetanus-Impfung: der Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) sollte alle 10 Jahre erneuert werden. Meist wird hierbei eine Impfung mit einem Kombinations-Impfstoff zur gleichzeitigen Immunisierung gegen Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) durchgeführt. Bei Verletzungen ist je nach Ausmaß der Wund-Verunreinigung eine vorzeitige Auffrischungs-Impfung erforderlich. Bei bislang fehlendem Impfschutz oder unklarem Impfstatus muss eine Komplett-Immunisierung mit 3 Impfungen nach einem Schema 0 - 4(-8) Wochen - 6(-12) Monate erfolgen. Tetanus-Impfungen sind Kassenleistungen.

  • Diphtherie-Impfung: die Impfung gegen Diphtherie sollte ebenfalls alle 10 Jahre aufgefrischt werden. In der Regel erfolgt sie kombiniert mit einer Tetanus-Auffrischung. Bisher nicht geimpfte Personen, oder Personen mit fehlendem Impfnachweis erhalten eine 3-malige Impfung nach einem Schema 0 - 4(-8) Wochen - 6(-12) Monate. Diphtherie-Impfungen sind Kassenleistungen.

  • Keuchhusten-Impfung (Pertussis): die Keuchhusten-Infektion ist keine reine Kinderkrankheit! Auch Erwachsene können erstmals oder erneut an Keuchhusten erkranken, wobei sich bei ihnen die Symptome nicht wie beim Kind mit erschöpfenden Hustenattacken, sondern eher in einer über Wochen anhaltenden Bronchitis oder hartnäckigem Reizhusten äußern. Bei in der Kindheit durchgemachter Keuchusten-Infektion verliert sich die Immunität nach 10 Jahren. Daher wurde die Impfung von der Ständigen Impfkommission STIKO 2009 in die Standard-Impfungen aufgenommen. Den Keuchhusten-Impfstoff gibt es nur in Kombination mit Tetanus-Diphtherie-Impfstoff, so das die Impfung bei Erwachsenen in der Regel anläßlich einer Auffrischung dieser Impfungen als Kassenleistung erfolgt.

  • Grippe-Impfung: die jährliche Grippe-Impfung wird für abwehrgeschwächte Personen, Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, Schwangeren ab 2. Trimenon und Personen ab dem 60. Lebensjahr empfohlen und als Kassenleistung anerkannt.

  • Poliomyelitis-Impfung: Kinderlähmung ist keine "Kinderkrankheit", sondern kann sehr wohl auch noch im Erwachsenenalter auftreten. Bei nicht vollständiger Grundimmunisierung im Kindesalter (vier Impfungen), oder unklarem Impfschutz, sollte eine Grundimmunisierung oder Auffrischung im Erwachsenenalter erfolgen. Die Kosten der Impfung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Fragen Sie im Einzelfall bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
    Eine routinemäßige Auffrischung im Erwachsenenalter wird nicht mehr empfohlen. Im Falle einer Auslandsreise in bestimmte Risikoländer (z.B. Zentral-Afrika, Indien) gilt die Auffrischungsimpfung im Erwachsenenalter nach den aktuellen Empfehlungen jedoch als so genannte Indikationsimpfung und wird in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

  • Pneumokokken-Impfung: die Impfung gegen die durch Pneumokokken verursachte Lungenentzündung wird für abwehrgeschwächte Personen, Personen älter als 60 Jahre, oder Patienten mit chronischen Erkrankungen, insbesondere der Atemwege, als einmalige Impfung empfohlen. Patienten, bei denen die Milz operativ entfernt worden ist, sollten ebenfalls geimpft werden. Eine früher empfohlene Auffrischungsimpfung sollte nach aktuellen Empfehlungen nur noch bei Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, COPD, Niereninsuffizienz, Diabetes, Immunschwäche durchgeführt werden. Sprechen Sie uns darauf an! Für die genannten Personengruppen ist die Impfung als Kassenleistung anerkannt.

  • FSME-Impfung: die Impfung gegen die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) wird für Urlaubsreisen (saisonal April bis November) in entsprechende Risiko-Gebiete (bestimmte Regionen in Niederbayern, Baden Württemberg u. a.; Österreich, Ungarn, Polen, baltische Staaten, Skandinavien) empfohlen. Sie erfolgt als dreimalige Impfung nach einem Schema 0 - 1 - 12 Monate. In dringenden Fällen ist eine Impfung nach einem Schnell-Schema (0 - 7 - 21 Tage) möglich. Der Impfschutz beginnt ca. 14 Tage nach der ersten Impfung und ist ab der dritten Impfung bereits voll ausgebildet. Bei diesem Schnellimmunisierungs-Schema ist eine erste Auffrischung nach 12-18 Monaten zu empfehlen, in den übrigen Fallen nach frühestens 3 Jahren.
    Für Reisen in Risikogebiete Deutschlands ist die Impfung als Kassenleistung anerkannt. Für Reisen in Risikogebiete außerhalb Deutschlands kann die Impfung nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) als Privatleistung durchführt werden. Sprechen Sie uns darauf an! Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Impfung.
    Zu beachten ist, dass die Impfung nicht gegen die ebenfalls durch Zecken übertragene Borreliose schützt!

  • Hepatitis-Impfung:

    Hepatitis A: Die Impfung gegen die Virus-Hepatitis A wird als Impfung für Reisen in Gebiete mit hoher Durchseuchung mit Hepatitis A-Viren, insbesondere Länder des südlichen/östlichen Mittelmeerraums, osteuropäische Länder, Naher Osten, Indien, Südostasien, Ostasien, Afrika, und Lateinamerika empfohlen. Die Impfung erfolgt mittels zweier Injektionen in einem Abstand von 6 - 12 Monaten. Ein zuverlässiger Impfschutz besteht bereits nach der ersten Impfung, diese sollte allerdings mindestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Die Durchführung kann bei gegebener Notwendigkeit (Indikation) mit einem Kombinations-Impfstoff gegen Hepatitis A und Hepatitis B mit einer dreimaligen Impfung in den Abständen 0 - 1 - 12 Monaten erfolgen. In bestimmten Fällen ist eine Impfung nach einem Schnell-Schema (0 - 7 - 21 Tage) möglich. Hierbei erreicht der Impfschutz aber nicht die Zeitdauer des normalen Impf-Schemas. Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Ihrer Urlaubsreise an! Eine Auffrischung ist nach 10 Jahren erforderlich. In diesen Fällen einer "Reise-Impfung" kann die Impfung nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) als Privatleistung durchführt werden. Manche Krankenkassen haben inzwischen die Impfung in ihren Leistungskatalog aufgenommen, oder erstatten ihren Versicherten die Kosten für die Impfung auf Nachfrage. Fragen Sie im Einzelfall bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
    Daneben gibt es einige Personengruppen, die aufgrund eines erhöhten Risikos, oder bestimmter Erkrankungen (z.B. chronische Lebererkrankungen), geimpft werden sollten. In diesen Fällen werden die Kosten der Impfung von den Krankenkassen generell übernommen.

    Hepatitis B: die Impfung gegen die Virus-Hepatitis B wird für beruflich gefährdete Personenkreise (z.B. Personal medizinischer Einrichtungen, Labor-Personal) empfohlen. Die Kosten dieser Impfung werden vom Arbeitgeber getragen, sind also keine Kassenleistung. Für Personen unter 18 Jahren wird die Impfung jedoch als Kassenleistung anerkannt. Daneben besteht eine Empfehlung zur Impfung bestimmter Patientengruppen mit chronischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Dialyse-Patienten, Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, oder Menschen in Lebens- oder Wohngemeinschaften mit Kontakt zu Hepatitis-B-Virus-Trägern.
    Als "Reise-Impfung" ist die Impfung gegen Hepatitis B nur für bestimmte Risiken, oder bei längerem Aufenthalt in einer entsprechenden Region sinnvoll. In diesen Fällen kann die Impfung nur als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) als Privatleistung durchgeführt werden. Manche Krankenkassen haben inzwischen die Impfung in ihren Leistungskatalog aufgenommen, oder erstatten ihren Versicherten die Kosten für die Impfung auf Nachfrage. Fragen Sie im Einzelfall bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

  • Masern-Impfung: neben der Grundimmunisierung gegen Masern-Mumps-Röteln im Kindesalter wird die einmalige Masern-Impfung für alle nach 1970 geborenen Personen, die keine, oder höchstens eine Impfung im Kindesalter erhalten haben, empfohlen. Gegebenenfalls kann auch für bestimmte Berufsgruppen eine Impfung erforderlich sein.

  • Herpes zoster-Impfung: seit 2018 ist ein Impfstoff gegen Herpes zoster (Gürtelrose) verfügbar.
    Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfung wird für Menschen ab dem 60. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patienten mit erhöhtem Risiko infolge schwerer Grunderkrankungen oder Immunschwäche können die Impfung bereits ab dem 50. Lebensjahr als Kassenleistung erhalten.

  • Meningokokken-Impfung: die Impfung gegen Meningokokken-Infektionen (Meningitis, Hirnhaut-Entzündung) wird für Personen mit angeborenen oder erworbenen Immunschwäche-Erkrankungen und für (Langzeit-)Reisen in Gebiete mit epidemischen Vorkommen empfohlen.

  • HPV-Impfung: die Impfung gegen Humane Papilloma-Viren (Impfung gegen Gebärmutterhals-Krebs) sollte bei Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren erfolgen. Darüber hinaus kann eine spätere Impfung im Einzelfall erwogen werden. Die Impfungen werden in der Regel beim Frauenarzt oder Kinderarzt durchgeführt.

  • spezielle Reise-Impfungen: Gelbfieber, Typhus, Cholera, Tollwut, Japan-Enzephalitis: diese Impfungen sind bei Reisen in bestimmte tropische Urlaubsgebiete zu beachten.
    Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Ihrer Reise an!
    Die Typhus-Impfung erfolgt durch die Einnahme von 3 Kapseln im Abstand von jeweils 2 Tagen und sollte mindestens eine Woche vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Der Impfschutz hält etwa für ein Jahr an.
    Die Cholera-Impfung erfolgt ebenfalls mit Tabletten.
    Impfungen gegen Tollwut und Japan-Enzephalitis sind nur mit injizierbaren Impfstoffen möglich.
    Die Gelbfieber-Impfung kann nur von besonders zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen (z.B. Gesundheitsamt) durchgeführt werden.

    Informationen und Beratungen zu Reise-Impfungen können Sie auf Wunsch in einem Gespräch als individuelle Gesundheitsleistung mit Berechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erhalten.

Eine Zusammenfassung der aktuellen Impf-Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes können Sie unter folgendem Link einsehen:


Sie können auch den aktuellen übersichtlichen Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institutes unter folgendem Link abrufen:


Weitere Informationen zu Impfungen erhalten Sie auf folgenden Webseiten:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www. impfen-info.de

Robert Koch-Institut (RKI): www.rki.de/impfen

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