AS-Praxis

Dr. med.
Helmut Schmidt

Internistisch-Hausärztliche
Praxis

Arzt für Innere Medizin
Hausärztliche Versorgung

Bochumer Strasse 3
51145 Köln-Porz (Eil)

Thema: Hautkrebs-Früherkennungs-Untersuchung


Krebserkrankungen der Haut zeigen in den letzen Jahrzehnten aufgrund der vermehrten Sonnenexposition (Urlaub, Freizeit, Sport etc.) und der verminderten Ozonschicht eine deutlich zunehmende Häufigkeit.

Daher kommt der Früherkennungs-Untersuchung eine zunehmend große Bedeutung zu. Denn nur eine Diagnosestellung in einem frühen Stadium verbessert die Chancen auf eine Heilung!
Seit 01.07.2008 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Früherkennungs-Untersuchung auf Hautkrebserkrankungen. Diese Untersuchung kann beim Hausarzt oder beim Dermatologen (Hautarzt) durchgeführt werden. Hierbei erfolgt eine komplette Untersuchung der Haut vom Kopf einschließlich der Kopfhaut und der Mundschleimhaut bis zu den Zehen. Ergibt sich bei der Untersuchung durch den Hausarzt ein krebsverdächtiger oder zweifelhafter Befund, erfolgt die Überweisung zum Dermatologen zur weiteren Klärung der Diagnose und gegebenenfalls speziellen Diagnostik und Therapie.

Wichtig ist jedoch auch immer, dass Sie bereits selbst Ihre Haut auf entsprechende Veränderungen beobachten und gegebenenfalls Ihren Arzt auch außerhalb der Früherkennungsuntersuchung auf diese Befunde ansprechen!

Risikofaktoren für Hautkrebserkrankungen sind hauptsächlich:

  • vermehrte Sonnenlicht-Exposition und Sonnenbrand, insbesondere im Kindesalter
    (UV-A- und UV-B-Strahlung, auch im Solarium!)
  • eine erbliche Veranlagung (Erkrankungen bei Verwandten 1. Grades)
  • heller Hauttyp (insbesondere blasse Menschen mit rot-blondem Haar)
  • vermehrt vorhandene Pigmentmale (Leberflecken, Naevi), atypische Pigmentmale
  • aktinische Keratosen (Lichtschäden der Haut als "Krebsvorstufen") und frühere Hautkrebs-Erkrankungen

Die mit Abstand häufigsten Formen des Hautkrebses sind das

  • maligne Melanom (MM), umgangssprachlich auch "schwarzer Hautkrebs"
  • Basaliom (Basalzell-Karzinom, BCC)
  • Spinaliom (Spinalzell-Karzinom, SCC )

Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen können Sie selbst bei sich und insbesondere auch schon bei Ihren Kindern vorsorglich (präventiv) tätig werden und folgende 10 Regeln für den Umgang mit dem Sonnenlicht beachten:

Die 10 Sonnenregeln

  • Geben Sie Ihrer Haut Zeit, sich an die Sonne zu gewöhnen. Bleiben Sie in den ersten Tagen lieber im Schatten. Vermeiden Sie Sonnenbrand! Selbst eine schmerzlose Hautrötung (leichteste Form des Sonnenbrandes) kann spätere Hautschäden bewirken.

  • Meiden Sie die Sonne in der Mittagszeit (zwischen 11.00 und 15.00 Uhr). Die Wirkung der Sonne ist dann mehrfach höher als vormittags oder nachmittags.

  • Richten Sie sich bei Aktivitäten in Freizeit und Beruf nach dem UV-Index (UVI) und schützen Sie sich entsprechend. Sie erfahren den UVI über den Wetterbericht.

  • Der beste Schutz ist mit Kleidung, Hut und Sonnenbrille zu erreichen. Eine Sonnenbrille beugt Augenschäden wie Linsentrübung oder Schädigung der Netzhaut vor. Auch beim Schwimmen sollten Sie Schultern, Brust und Rücken mit einem T-Shirt oder spezieller UV-Badekleidung bedecken.

  • Cremen Sie alle unbedeckten Körperstellen reichlich mit einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor (LSF) 20 ein. Verwenden Sie eine Sonnencreme mit UV-A- und UV-B-Filter und tragen Sie die Sonnencreme eine halbe Stunde vor dem Sonnenbad auf, damit sie ihre Wirkung voll entfalten kann.

  • Erneuern Sie Ihren Sonnenschutz mehrmals täglich, insbesondere nach dem Baden.
    Aber Achtung: Nachcremen verlängert nicht die Schutzwirkung. Sie erhält sie nur.

  • Achten Sie bei Medikamenten auf Nebenwirkungen in der Sonne.
    Fragen Sie sicherheitshalber Ihren Arzt.

  • Verzichten Sie in der Sonne auf Deodorants und Parfüms. So vermeiden Sie unschöne Pigmentflecken, die sich eventuell nicht mehr zurückbilden.

  • Kleinkinder gehören nicht in die pralle Sonne. Suchen Sie Schatten und ziehen Sie Ihre Kinder sonnengerecht an. Auf Sonnencreme sollten Sie im ersten Lebensjahr verzichten. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, damit sich Ihr Kind von klein auf an den richtigen Umgang mit der Sonne gewöhnt.

  • Begrenzen Sie die Anzahl der Sonnenbäder auf 50 im Jahr (Sonne und Solarium zusammen). Nutzen Sie nicht das Solarium zur Vorbereitung auf Ihren Urlaub. Diese so genannte Vorbräunung führt nämlich nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des Eigenschutzes der Haut. Die zusätzliche UV-Belastung schadet eher, als dass sie nützt.

Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft dermatologische Prävention: www.hautkrebs-screening.de
und im Info-Blatt "Hautkrebs-Screening" (PDF-Datei zum Download)

Als zusätzliche Information haben wir Ihnen noch die von der Deutschen Krebshilfe herausgegeben Informationsbroschüren "Ihr bester Schutzfaktor" und "Achtung Sonne" als PDF-Datei zum Download bereitgestellt (auf den Broschürentitel klicken).


Folgende Vorbereitungen auf die Untersuchung können Sie bereits zuhause beachten:

  • Entfernen Sie Nagellack von Finger- und Zehennägeln:´
    denn Hautkrebs kann auch unter den Nägeln entstehen.

  • Körperschmuck entfernen, auch Ohrstecker und Piercings:
    denn es wird auch auf kleine Veränderungen geachtet.

  • Verzichten Sie auf Make-up:
    denn vor allem der „helle Hautkrebs“ ist mit Make-up kaum zu entdecken.

  • Tragen Sie keine aufwendige Frisur (kein Gel, Haarspray, keine Zöpfe):
    denn Ihr Arzt wird Ihre Kopfhaut genau untersuchen.


zurück zum Seitenanfang

zurück zur Themen-Übersicht

 



Startseite - Leitbild - Öffnungszeiten - Praxis-Team - Dr. Schmidt - Leistungen - Praxis-Räume - Themen - Aktuelles - Telefon-Nummern - Links
Impressum - Datenschutzerklärung